Geschäftsordnung

 des Loikumer Blasorchesters e.V

 

§1 Zweck

Die Geschäftsordnung regelt in Übereinstimmung mit der Satzung des Loikumer Blasorchesters e.V. das Eigenleben des Vereins. Beschlüsse zur Einrichtung und Änderung der Geschäftsordnung faßt die Mitgliederversammlung.

Zur Beschlussfassung ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich.

 

§2 Aufgaben der Mitglieder

Aktive Mitglieder haben, soweit möglich, regelmäßig an den Proben und Auftritten teilzunehmen. Vereinseigentum ( z. B. Uniform, Instrumente, Noten, u. s. w. ) ist pfleglich zu behandeln. Für Verluste und Beschädigungen haften die Spieler selbst.

Passive Mitglieder demonstrieren durch ihre Mitgliedschaft ihre Verbundenheit mit der Blasmusik und dem Verein. Durch die Teilnahme an der Mitgliederversammlung und den dort anstehenden Abstimmungen prägen sie den Verein mit.

Von aktiven und passiven Mitgliedern soll Geselligkeit und Kameradschaft gepflegt werden.

 

§3 Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Der Jahresbeitrag für passive Mitglieder beträgt derzeit                                            15,00 EURO,

aktive Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von                                                      60,00 EURO,

sofern aktive Mitglieder unter 18 Jahre alt sind, zahlen sie                                        30,00 EURO.

Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.

 

Für die Dauer der Ausbildung ist ein Ausbildungsbeitrag zu entrichten. Näheres regelt die Ausbildungsordnung.

Beitragsbefreiungen und Beitragsermäßigungen können in Ausnahmefällen vom Vorstand genehmigt werden. Ein begründeter Antrag hierzu ist an den Vorstand zu richten.

 

§4 Jugendkasse

An die Jugendkasse ist aus den Vereinseinnahmen ein jährlicher Betrag von zurzeit 10,00 € pro Vereinsjugendmitglied abzuführen. Weiteres regelt die Jugendordnung.

 

§5 Zuschüsse und Zuwendungen

Zuschüsse und Zuwendungen von Verbänden und sonstigen Institutionen werden über die Vereinskasse vereinnahmt und von dort den Bestimmungsgruppen gegen Verwendungsnachweis zugeleitet.

Außerordentliche Zuschüsse und Aufwendungen aus der Vereinskasse an einzelne Mitglieder oder Gruppen (z.B. Instrumente u.ä.) müssen vom Vorstand beschlossen werden. Insbesondere sind Vorfinanzierungen von Instrumenten auf Antrag möglich.

Bei Ständchen zu Jubiläen, Geburtstagen, und Hochzeiten wird ein Präsent überreicht.

Spenden zu Jubiläen und ähnlichen Veranstaltungen anderer Vereine sind entsprechend den ortsüblichen Werten festzulegen und vom Vorstand zu beschließen, dies gilt auch für Spenden an karitative und sonstige gemeinnützige Einrichtungen.

Der Vorstand beschließt über die Aufwandsentschädigungen, die an die Übungsleiter und die aktiven Mitglieder zu zahlen sind.

 §6 Vereinsinstrumente

 

Der Verein stellt, soweit vorhanden, Instrumente zu Verfügung, um Interessierten die Möglichkeit zum Ausprobieren und Lernen zu geben. Diese Möglichkeit ist auf 3 Jahre begrenzt.

Für die Zeit der Ausleihe ist eine jährliche Gebühr in Höhe von 25,00 EURO im ersten Jahr, 40,00 € im zweiten Jahr, 65,00 € im dritten Jahr zu entrichten. Reparaturen und Wartungsarbeiten sind vom Vereinsmitglied zu tragen.

Die Rückgabe des Instruments hat in ordnungsgemäßen Zustand zu erfolgen, Reparaturen gehen zu Lasten des Ausleihers. In strittigen Fällen ist das Gutachten eines anerkannten Fachbetriebes einzuholen.

Das gleiche gilt für Instrumente, die von Privatpersonen mit einem Überlassungsvertrag dem Verein zur Weitergabe an Spieler zur Verfügung gestellt werden.

Eine abweichende Vereinbarung kann mit dem Vorstand getroffen werden.

 

§7 Vorstand

Der Vorstand trifft sich nach Bedarf, jedoch mindestens viermal im Jahr.

Einladungen zu Vorstandssitzungen erfolgen mündlich durch ein Vorstandsmitglied. Die Tagesordnung wird bei der Vorstandssitzung festgelegt.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

Beschlüsse werden mündlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefaßt, Abstimmungen erfolgen offen. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen. Alle Mitglieder des Vorstandes haben gleiches Stimmrecht, auch die entsandten Vorstandsmitglieder.

Der Vorstand hat rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung die Tagesordnung festzulegen und die Mitglieder unter Vorlage der Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung einzuladen.

Zur Jahreshauptversammlung ist ein Kassenbericht und ein Tätigkeitsbericht des Vorstandes vorzulegen. Außerdem ist unmittelbar im Anschluß an die Jahreshauptversammlung ein Protokoll zu fertigen, das im Vorstand genehmigt wird und bei der nächsten Jahreshauptversammlung verlesen wird.

 

§8 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer auf die Dauer von zwei Jahren, wobei im jährlichen Wechsel jeweils ein Kassenprüfer neu gewählt wird. Wiederwahl ist nicht möglich.

Die Kassenprüfer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen dem Vereinsvorstand nicht angehören.

 

§9 Vereinsmusikjugend

Der Verein hat eine Vereinsmusikjugend. Diese gibt sich eine Jugendordnung, in der alles weitere geregelt ist.

 

§10 Spielerversammlung

Mindesten einmal im Jahr treffen die aktiven Vereinsmitglieder sich zu einer Spielerversammlung.

Diese wird schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen durch den Aktivenvertreter, den Notenwart oder den Übungsleiter einberufen und findet möglichst an einem Übungsabend statt.

Bei der Spielerversammlung werden der Aktivenvertreter und der Notenwart gewählt.

Der Aktivenvertreter wird auf die Dauer von einem Jahr gewählt, der Notenwart auf die Dauer von vier Jahren, Wiederwahl ist möglich.

Der Aktivenvertreter muß mindestens 18 Jahre alt und seit einem Jahr aktives Vereinsmitglied sein. Aufgabe des Aktivenvertreters ist es, die besonderen Interessen der Spieler im Vorstand zu vertreten.

Der Notenwart muß mindestens 18 Jahre alt und seit einem Jahr aktives Vereinsmitglied sein. Aufgabe des Notenwartes ist es, Noten zu archivieren und in Absprache mit dem Dirigenten und den Übungsleitern die Noten an die aktiven Spieler auszuteilen sowie in Absprache mit Dirigent und Übungsleiter neues Notenmaterial zu bestellen.

Stimmberechtigt in der Spielerversammlung sind alle aktiven Vereinsmitglieder.

Die Spielerversammlung wirkt bei der Jahresterminplanung mit.

Loikum, 13.11.1998/10.11.2000/06.05.2022